Abrechnung
ABRECHNUNG UND KOSTEN DER PSYCHOTHERAPIE
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird. Die Kosten für eine Psychotherapiestunde belaufen sich auf ca. 100,56 € zzgl. Diagnostik.
PAARTHERAPIE
Unser Honorar im Rahmen der Paartherapie und -beratung wird weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattet. Der Stundensatz für Paartherapie wird individuell festgelegt: unser Honorar im Rahmen der Paartherapie und -beratung beträgt ca. 120,00 € pro Stunde (50 Min.).
GESETZLICH VERSICHERTE
Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für gesetzlich Versicherte besteht aber die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler entfällt für Sie die Bürokratie mit den Kassen.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.
Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie • Priv.-Doz. Dr. Fegg und Kollegen • Schäfflerstr. 3 • 80333 München • Tel: 089 - 242 161 30 • Fax: 089 - 242 161 35 • www.psychologie-muenchen.de
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Privat und private Kassen