SPRECHSTUNDE

TERMIN

Wir bieten Ihnen nach Voranmeldung gerne im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde ein 50-minütiges Beratungsgespräch an.

Wir beraten Sie hinsichtlich Fragen zu Symptomen, möglicher Diagnose und Therapieoptionen psychischer Erkrankungen von A wie Angst bis Z wie Zwang.

Bitte beachten Sie, dass wir als psychologische Psychotherapeuten keine Aussagen zu einer medikamentösen Behandlung treffen können, hierfür wenden Sie sich bitte an einen Facharzt für Psychiatrie. Als Privatpraxis dürfen wir Ihnen zudem kein PTV-11 Formular für die gesetzliche Krankenversicherung ausstellen: hierfür müssen Sie sich an einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten wenden.

ABLAUF

Nehmen Sie sich in etwa eine Stunde Zeit und kommen Sie nach Voranmeldung zum vereinbarten Termin zu uns in die Praxis (Sonnenstr. 10).

 

1

Bitte melden Sie sich bei unserem Empfang

Dort werden Sie gebeten (sofern noch nicht vorab geschehen), neben dem Anmeldeformular einige Fragebögen auszufüllen (Dauer: ca. 20 Minuten). Diese Fragebögen geben Sie wieder unserem Empfangsteam ab, welches diese unmittelbar auswertet.

2

Sie führen das Beratungsgespräch (50 Minuten) mit einem unserer Therapeuten

Es macht Sinn, dass Sie sich Ihre Fragen vorab notieren, damit Sie beim Gespräch auch nichts vergessen. Der Therapeut wird Sie zu evtl. vorhandenen Symptomen befragen und mit Ihnen die Ergebnisse der Testdiagnostik besprechen, welche Sie selbstverständlich als Kopie mitbekommen. Im Anschluss erfolgt die Beratung zu den Themen, welche Sie bewegen und ggf. eine (Therapie-)Empfehlung. Die Dauer des Gesprächs beträgt ca. 50 Minuten.

3

Sie haben größere Klarheit und können sich überlegen, welche Schritte für Sie in Frage kommen

Lassen Sie das Beratungsgespräch auf sich wirken und überlegen im Anschluss, welche der empfohlenen Schritte für Sie Sinn machen. Gerne steht Ihnen unser Empfangsteam im Anschluss für weitere, organisatorische Fragen (z.B. Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten) zur Verfügung.

KOSTEN

Als Privatpraxis können wir nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, d.h. die Leistungen der Sprechstunde erfolgen auf Selbstzahlerbasis, können aber bei einer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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